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Verkehrsrecht - Betäubungsmittelgesetz

Der Vorwurf einer Tatbegehung im Bereich des BtMG hat sehr weitreichende Konsequenzen

 

Unter dem Oberbegriff Betäubungsmittelstrafrecht werden im Allgemeinen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zusammengefasst. Substanzen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, dürfen nicht hergestellt, nicht in Umlauf gebracht, nicht ein- oder ausgeführt werden. Verstöße gegen diese Vorschriften werden nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geahndet. Zum Betäubungsmittelstrafrecht gehören sowohl die Straftatbestände, die den Umgang mit Betäubungsmitteln unter Strafe stellen (z.B. Besitz, Anbau, Herstellung, sich Verschaffen von Drogen usw.) als auch diejenigen, die auf die Erzielung von Umsatz gerichtet sind (insbes. Handeltreiben oder Einfuhr von Drogen).

 

Beim Betäubungsmittelstrafrecht kommt es teilweise zu Überschneidungen mit demallgemeinen Strafrecht, da bei einer Betäubungsmittelabhängigkeit häufig auch die sogenannte Beschaffungskriminalität vorliegen kann. Das Betäubungsmittelstrafrecht ist aufgrund seiner prozessualen Besonderheiten („Kronzeugenregelung“, „Therapie statt Strafe“ etc.) ein äußerst komplexes Rechtsgebiet. Sollte gegen Sie ein Verfahren im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln eingeleitet worden sein, sollten Sie stets auf die Erfahrung eines auf diesem Rechtsgebiet spezialisierten Strafverteidigers zurückgreifen.

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Die in der Strafverteidigung wichtigsten Betäubungsmittel sind diejenigen natürlichen (z. B. Cannabis, Opium, Kokain, Pilze etc.) oder künstlichen Substanzen (Heroin, LSD, Amphetamine, Ecstasy etc.), die in den Anlagen 1 bis 3 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufgeführt sind.

Die Vorwürfe, die gegen einzelne Beschuldigte erhoben werden reichen vom Besitz von Haschisch oder Marihuannaim Grammbereich bis hin zum gewerbsmäßigen Handeltreiben erheblicher Mengen als Mitglied einer Bande. Auch der Kurier, der gegen Entgelt Rauschgift lediglich transportiert, einführt oder dies versucht, ohne selbst Käufer oder Verkäufer zu sein, treibt Handel und macht sich strafbar.

Kommt es zur einer Verurteilung, so bleibt es oftmals nicht nur bei der Bestrafung nach dem Betäubungsmittelgesetz. In Betracht kommen auch die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, das Berufsverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis (Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung). Im Betäubungsmittelrecht sind vom Gesetzgeber zur Abschreckung besonders hohe Strafen vorgesehen, die an die Strafen von Kapitaldelikten heranreichen oder diese sogar übertreffen. Diese Konsequenzen hat der Strafverterteidiger bei der Beratung über das Aussageverhalten des Beschuldigten miteinzubeziehen.


Ermittlungsverfahren bei Verstößen gegen das BtMG

Die Ermittlungsbehörden bedienen sich bei Drogendelikten sämtlicher Ermittlungsmethoden und modernster Überwachungstechnik. So kommen Telefonüberwachungen oder Observationen (beispielsweise durch Auswertung der Verbindungsdaten des mitgeführten Mobiltelefons) ebenso in Betracht wie der Einsatz verdeckter Ermittler (Polizeibeamte, die unter einer anderen Identität Kontakt zur Szene aufnehmen) und V-Leuten (Vertrauenspersonen aus der Drogenszene, die nicht zur Polizei gehören).

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GLADICA Rechtsanwälte verteidigt seit Jahren auf dem Gebiet des Betäubungsmittelstrafrechts und ist bestens mit den Eigenheiten dieser Materie vertraut. Sie berät Sie ausführlich über die Ihnen vorgeworfene Tat und klärt Sie über die Möglichkeiten und Aussichten der Verteidigung auf.

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Zudem wird Rechtsanwältin Galina Rolnik die drogenstrafrechtsspezifischen Einstellungsmöglichkeiten überprüfen und diese vor Gericht für Sie erwirken.

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